Wer eine Immobilie kaufen will, muss je nach Wohnort und Wohnwunsch tief in die Tasche greifen. Damit die Finanzierung langfristig sichergestellt ist, sollten die Nebenkosten beim Immobilienkauf von Anfang an in die Kalkulation einbezogen werden.

Auch wenn die Immobilienpreise im Raum Ingolstadt nicht mit den Höchstpreisen in der Metropole München zu vergleichen sind – das Preisniveau bringt auch so viele Kaufinteressenten dazu, gründlich nachzurechnen, ob sie sich eine Immobilie leisten können. Dabei kann ein Kostenpunkt auf jeden Fall von vornherein berücksichtigt werden: die Kaufnebenkosten.

Dies ist aus zweierlei Gründen wichtig. So fordern die Banken in der Regel, dass Käufer diese Kosten mit Eigenkapital finanzieren. Dies führt wiederum dazu, dass weniger Eigenkapital für den Kauf zur Verfügung steht und sich der Immobilienkredit verteuert.

Um ihre Baufinanzierung solide kalkulieren zu können, sollten Bauherren und Käufer daher im Blick haben, wie sich die Erwerbsnebenkosten zusammensetzen und wie hoch sie je nach Kaufpreis ausfallen. Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, da die Höhe der Kaufnebenkosten erheblich von der Art des Erwerbs und vom Standort der Immobilie abhängt.

Im Idealfall zahlen Kaufinteressenten um die fünf Prozent des Kaufpreises an Erwerbsnebenkosten, im ungünstigsten Fall können es jedoch auch zwölf Prozent sein. Letzteres wäre etwa in Brandenburg beim Kauf über einen Immobilienmakler der Fall, wo nicht nur die Maklercourtage, sondern auch die Grundsteuer im Bundesvergleich besonders hoch ausfällt.

Kostenpunkt 1: Maklercourtage beim Immobilienkauf
(bis zu 3,57 Prozent Nebenkosten)

Wer eine Immobilie über einen Makler erwirbt, muss für diese Dienstleistung Maklercourtage zahlen. Die Höhe des Entgelts variierte bis Ende Dezember 2020 erheblich. In einigen Bundesländern wie etwa Berlin hatte allein der Käufer die Courtage zu zahlen, die bis zu 7,14 Prozent betrug. Seit der am 23. Dezember 2020 geltenden gesetzlichen Neuregelung einigen sich Verkäufer in der Regel mit dem Makler darauf, dass sie sich die Maklercourtage mit dem Käufer teilen.

Diese sollten daher bis zu 3,57 Prozent des Kaufpreises hierfür einkalkulieren. Käufer in Regionen mit der bisher sehr ungünstigen Regelung zur Maklercourtage können sich seit Einführung der neuen Courtageregelung freuen, in den anderen Regionen bleiben diese Kosten mehr oder weniger unverändert.

Kostenpunkt 2: Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf
(3,5 bis 6,5 Prozent Nebenkosten)

Wer eine Immobilie kauft, kommt an der Grunderwerbsteuer nicht vorbei. Der Steuersatz ist Ländersache und liegt je nach Bundesland bei 3,5 bis 6,5 Prozent. Am unteren Ende der Skala rangieren Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent, in Hamburg ist er mit 4,5 Prozent ebenfalls vergleichsweise überschaubar. Fünf Prozent zahlen Käufer in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Bremen und Niedersachsen, sechs Prozent sind es in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Berlin. In den übrigen Bundesländern müssen Käufer 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer berappen.

Diese wird fällig, sobald das Finanzamt die Käufer dazu auffordert. Erst nach der Zahlung erhält der Notar die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erforderlich ist.

Kostenpunkt 3: Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf
(1,5 bis zwei Prozent Nebenkosten)

Ohne die Mitwirkung eines Notars kann eine Immobilie in Deutschland nicht verkauft werden. Er ist nicht nur für die Beurkundung des Kaufvertrags zuständig, sondern leitet auch die Schritte ein, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich sind. Was Notare hierfür in Rechnung stellen dürfen, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt, das unterschiedliche Gebührensätze für die verschiedenen Dienstleistungen vorsieht.

Im Schnitt sollten Käufer für die Notarkosten sowie die Gebühren des Grundbuchamtes 1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises einkalkulieren. Das obere Ende der Skala wird in der Regel erreicht, wenn die Zahlung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto erfolgt. Auch das Eintragen einer Grundschuld für den Immobilienkredit zur Finanzierung des Objekts treibt die Notar- und Grundbuchkosten nach oben.

Kostenpunkt 4: Doppelbelastung durch Miete und Kredit

Streng genommen setzen sich die reinen Erwerbsnebenkosten aus den drei genannten Bestandteilen zusammen. In der Praxis kommen jedoch auf Immobilienkäufer oftmals weitere Kosten zu, die man mitunter bei der Kalkulation vergisst. So fällt häufig beispielsweise vorübergehend die Miete für die bisherige Wohnung als auch die Kreditrate für die gekaufte Immobilie an.

Zudem sind vielfach auch neue Möbel nötig . Hauskäufer oder Bauherren sollten auch die Kosten rund um den neuen Garten auf der Agenda haben.

Unser Tipp

Sie planen den Kauf einer Immobilie im Großraum Ingolstadt? Dann sollten Sie mindestens rund sieben Prozent des Kaufpreises an Kosten einkalkulieren. Die weiteren Kosten für den Notar und die Grundbucheinträge können Sie mit unserem Notar- und Grundbuchkostenrechner kinderleicht ermitteln und auch direkt eine Finanzierungsanfrage stellen.

Sie haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!