Oma und Enkel unter einem Dach vereint – einem entspannten Miteinander von Jung und Alt steht nichts im Wege, wenn bereits beim Hausbau vorausschauend geplant wird. Und auch abgesehen vom Generationenwohnen kann es eine sinnvolle Idee sein, ein Haus mit Einliegerwohnung zu bauen.
Ob Generationenwohnen oder zusätzliche Altersvorsorge – es gibt viele Gründe, warum Familien sich für den Hausbau mit Einliegerwohnung entscheiden. So ermöglicht eine entsprechende Planung es später, beispielsweise das Obergeschoss als separate Wohneinheit zu nutzen – etwa für die betagten Eltern oder als vermietete Wohnung, um die Rente mit den Mieteinnahmen aufzustocken. Allerdings müssen bereits bei der Planung einige Aspekte beachtet werden, damit dem harmonischen Miteinander von Jung und Alt oder der Vermietung an Dritte später nichts im Wege steht.
Das sollten Häuslebauer zum Thema Einliegerwohnung und Mehrgenerationenwohnen beachten:
Sinnvollen Grundriss planen
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Einliegerwohnung in einem Wohnhaus zu planen: So kommt eine Souterrainwohnung ebenso in Betracht wie eine Wohnung unter dem Dach oder in einem seitlichen Anbau. Dabei sollte auch auf ausreichende Privatsphäre der beiden Haushalte geachtet werden. Welche Lösung praktikabel ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, zumal dabei auch die Größe der Einliegerwohnung eine Rolle spielt. Wer sein Haus mit einem Architekten plant, kann auf den Rat des Experten zurückgreifen und gemeinsam eine sinnvolle Raumaufteilung planen, die ein ungestörtes Miteinander der beiden Parteien im Haus ermöglichen sollte. Wer ein Haus von einem Fertighausanbieter in Erwägung zieht, kann bei vielen Herstellern mittlerweile aus mehreren Haustypen wählen. Wichtig bei der Planung: Das Bauamt sollte miteinbezogen werden, denn nur so ist sichergestellt, dass später möglicherweise kein Ärger droht.
Die Einliegerwohnung sollte sich auch für Dritte eignen
Auch wenn Mehrgenerationenwohnen angedacht ist, sollten Häuslebauer die Einliegerwohnung so planen, dass die Möglichkeit besteht, diese auch an Fremde zu vermieten. Dafür ist es erforderlich, eigene Strom- und Wasserzähler vorzusehen, um später den Verbrauch korrekt abrechnen zu können. Zudem müssen ein eigenes Bad und eine eigene Küche vorhanden sein. Ein separater Wohnungseingang ist hingegen nicht zwingend erforderlich, die gemeinsame Nutzung des Treppenhauses ist beispielsweise zulässig. Im Ganzen sollte man die Wohnung so planen, dass das Beantragen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Baubehörde kein Problem darstellt.
Höhere Baukosten einplanen
Ein weiteres Bad und eine zweite Küche verteuern den Hausbau im Ganzen. Ebenso wie die bereits erwähnten erforderlichen separaten Leitungen für Wasser und Strom sowie Balkone. Diese planen die Häuslebauer oftmals nicht für sich ein, weil sie den Garten nutzen können. Hinzu kommt, dass der Platzbedarf insgesamt größer ist und somit eventuell auch ein größeres Grundstück erforderlich ist. Daher sollte das Budget beim Hausbau höher veranschlagt werden als beim Bau eines reinen Einfamilienhauses. Wie hoch die Zusatzkosten ausfallen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies unter anderem auch von der Größe der Einliegerwohnung abhängt.
Finanzierung optimal planen
Sind Mieteinnahmen bei der Einliegerwohnung vorgesehen – was auch beim Generationenwohnen denkbar ist – bewerten Banken diese Einnahmen zwar nicht als Eigenkapital für die Finanzierung. Doch sie berücksichtigen durchaus die Tatsache, dass das Ausfallrisiko im Hinblick auf die monatlichen Darlehensraten geringer ist. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte die Finanzierung so kalkulieren, dass die Zahlung der Kreditraten auch ohne die Mieteinnahmen problemlos möglich ist.
Wer von vornherein vermieten will, kann die Einliegerwohnung auch mit einem separaten Darlehen finanzieren. Dann benötigt die Bank allerdings separate Angaben zu den Baukosten für die Wohneinheit. So lassen sich beispielsweise die Darlehenszinsen bei der Einkommensteuererklärung einfacher ermitteln. Gut zu wissen! Wer zwei Darlehen wählt, sollte zusätzliche Mittel in die Tilgung des Darlehens für die selbst genutzte Wohneinheit im Haus stecken und nicht in die Tilgung des Darlehens für die Einliegerwohnung. Das ist steuerlich vorteilhafter.
Steuerliche Aspekte klären
Die Vermietung einer Einliegerwohnung kann steuerlich interessant sein. Was es dabei zu beachten gilt, sollte im Vorfeld ein Experten für Steuerrecht klären. Das Hinzuziehen eines Steuerberaters ist auch deshalb wichtig, weil man Kosten für eine Einliegerwohnung nur unter bestimmten baulichen Voraussetzungen geltend machen kann. Klären Sie diese Fragen möglichst vor Beginn der Planung. Wichtig bei Vermietung im Familienkreis: Beträgt die Miete weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Mietspiegel, können die Kosten nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig geltend gemacht werden.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne!
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