Wer auf der Suche nach der Traumimmobilie ist, sollte die Preisangaben von Verkäufern und Maklern nicht immer allzu wörtlich nehmen. Meist ist der Spielraum für Verhandlungen bereits eingepreist – und das ist eine Chance, die man durch geschicktes Verhandeln nutzen kann. Auch wenn Sie den Kaufpreis Immobilien nachverhandeln möchten, weil sich etwa Mängel herausgestellt haben, sollten Sie einige Punkte beachten.

 

1. Verhandlung Immobilienpreise: Informieren Sie sich!

Wo liegt die Immobilie, wie sind Verkehrsanbindung, ÖPNV, Schulen, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten? Gibt es Industrie, Tiermastbetriebe, Schnellstraßen oder Werkstätten in der Nähe? Listen Sie positive und negative Punkte auf – insbesondere die weniger schönen Aspekte der Lage sind Ihre Verhandlungsargumente. Vor der Verhandlung Immobilienpreise in der Region zu recherchieren, gehört zum Pflichtprogramm. Ein Preisatlas, den Sie über die Google-Suche leicht finden können, kann ebenfalls helfen einzuschätzen, ob der veranschlagte Preis gerechtfertigt ist oder nicht.

 

2. Die Situation auf dem regionalen Immobilienmarkt

Klar ist: Ein Objekt in Top-Lage in einer Metropole wie München, Nürnberg oder Ingolstadt zieht fast immer mehr Interessenten an als ein Haus in einer Kleinstadt oder einer ländlichen Gegend. Auf angespannten Immobilien- und Wohnungsmärkten ist der Versuch, durch Verhandlung Immobilienpreise zu drücken, wenig erfolgversprechend. Auch wer ein Haus aus öffentlicher Hand kauft, kann meist mit wenig bis gar keinem Verhandlungsspielraum rechnen. Versuch macht klug!

 

3. Mehrere Eisen im Feuer haben

Auch wenn Ihnen eine Immobilie extrem gut gefällt: Sorgen Sie dafür, dass Sie auch Alternativen zur Auswahl haben! Das verbessert Ihre Verhandlungsposition – und wenn es nicht zu einer Einigung kommt, sind Sie nicht komplett aus dem Rennen. Manchmal lenken Verkäufer in letzter Sekunde ein, wenn klar ist, dass Sie den Kauf lieber platzen lassen als den höheren Preis zu zahlen.

 

4. Besorgen Sie sich ein Finanzierungszertifikat

Ihre Bank kann eine unverbindliche Einschätzung darüber abgeben, ob Sie solvent und kreditwürdig genug sind, um ein Finanzierungsdarlehen zu erhalten. Das ist zwar noch keine feste Finanzierungszusage für eine konkrete Immobilie, signalisiert dem Verkäufer aber, dass es bei der Kaufabwicklung höchstwahrscheinlich nicht zu Zahlungsproblemen kommt. Eine solche unverbindliche Finanzierungsbestätigung erhalten Sie bei uns online mit nur wenigen Klicks: Zur Finanzierungsbestätigung

 

5. Wann sollten Sie überhaupt einen Immobilienpreis verhandeln?

Kurz gesagt: Immer. Bleiben Sie kompromissbereit, aber lassen Sie andererseits nicht allzu schnell locker. Ein niedrigerer Kaufpreis bedeutet auch niedrigere Kosten bei Maklergebühr, Notargebühren, Grundbucheintrag und Grunderwerbssteuer.

 

6. Verhandeln will geplant sein

Bereiten Sie sich gut auf das Verhandlungsgespräch vor, insbesondere was den lokalen Immobilienmarkt und die dort gezahlten Preise angeht. Machen Sie nach der ersten Besichtigung noch keine Zusage – fragen Sie direkt nach Sanierungs- und Renovierungsbedarf, nach dem Zustand der Installationen und technischen Anlagen. Gehen Sie danach in aller Ruhe Ihre Notizen durch und wägen Sie ab, mit welchen Argumenten Sie in die Preisverhandlung gehen.

 

Kaufpreis Immobilien nachverhandeln: So gehen Sie vor

Manchmal stellt sich erst nach dem Einzug heraus, dass der Kaufpreis unangemessen hoch war – etwa weil ein Schimmelbefall vom Verkäufer verschwiegen wurde oder marode Installationen aufwendig ersetzt werden müssen. In solchen Fällen liegt möglicherweise ein Sachmangel vor (§ 434 BGB), der den Wert der Immobilie mindert. Der Käufer kann gegebenenfalls einen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer geltend machen.

Wenn Sie den Kaufpreis von Immobilien nachverhandeln möchten, sollten Sie dies stets zuerst außergerichtlich versuchen, sich aber vor und während den Verhandlungen von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Damit die Höhe des Mangels korrekt benannt werden kann, sollte außerdem ein Mangelgutachten durch einen Baugutachter erstellt werden – dies ist ab etwa 700 Euro möglich, kann jedoch je nach Umfang und Anzahl der Mängel auch deutlich im vierstelligen Bereich liegen. Die Kosten für den Sachverständigen trägt zunächst immer derjenige, der ihn beauftragt. Ob sie dem Verkäufer anzulasten sind, der den Mangel nicht benannt hat, muss von Fall zu Fall entschieden werden – auch hier ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt nötig. Die gute Nachricht ist: Die meisten Verkäufer ziehen eine außergerichtliche Einigung dem deutlich teureren Gerichtsverfahren vor.