Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine bestimmte Geldsumme, die vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Sie hat den Zweck, den Vermieter gegenüber Mietschäden abzusichern. Mietschäden sind z.B.

  • vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung
  • nicht gezahlte Miete sowie Betriebskosten
  • nicht durchgeführte, aber vereinbarte Schönheitsreparaturen

Kurz gesagt: Die Mietkaution ist für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

 

Wie hoch ist die Mietkaution?

Die Mietkaution ist per Gesetz geregelt: Sie darf maximal drei Monatsmieten betragen. Als Berechnungsgrundlage dient dabei die Nettokaltmiete. Wichtig: Die Mietkaution muss im Mietvertrag vereinbart sein. Andernfalls ist der Mieter nicht zur Zahlung einer Kaution verpflichtet.

 

Wann muss die Mietkaution gezahlt werden?

Fällig ist die Mietkaution mit Beginn des Mietverhältnisses – also der Tag, der im Mietvertrag, als Mietbeginn angegeben ist. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in einer Summe oder in drei gleichen monatlichen Raten zu erbringen.

 

Wie ist die Kaution zu bezahlen?

Die Kaution kann in Form eines Geldbetrages (Barkaution) oder bargeldlos als Mietbürgschaft bzw. Mietkautionsversicherung hinterlegt werden.

 

Barkaution

Die häufigste Form ist die Barkaution. Dabei zahlt der Mieter die Kaution in bar an den Vermieter oder überweist diese auf ein Konto des Vermieters. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Privatvermögen anzulegen.

 

Verpfändetes Sparbuch

Auch der Mieter kann die Kaution anlegen. Dabei wird ein Konto eröffnet und an den Vermieter verpfändet oder mit einem Sperrvermerk versehen. Achtung: Nicht alle Banken bieten diese Variante an!

 

Mietbürgschaft oder Mietkautionsversicherung

Bei der Mietbürgschaft oder Mietkautionsversicherung erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde von einer Bank oder Versicherung in Höhe der Kautionssumme ausgehändigt. Der Mieter bezahlt dafür in der Regel eine einmalige Abschlussgebühr sowie einen Monats- oder Jahresbeitrag.

Der große Vorteil: Der Mieter behält bei dieser Variante seinen finanziellen Spielraum. Denn je nach Lage und Größe des Mietobjekts kann die Kaution eine ordentliche Geldsumme ausmachen, die als Rücklage oder für andere Investitionen fehlt. Aber auch der Vermieter profitiert: Er erspart sich den Verwaltungsaufwand und die Gebühren für die Kontoeröffnung.

Achtung: Eine gute Bonität des Mieters ist Voraussetzung für die Ausstellung einer Mietbürgschaft oder Mietkautionsversicherung!

Weiter Infos zur Mietbürgschaft finden Sie hier.

 

In welchen Fällen darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Der Vermieter kann nach Beendigung des Mietverhältnisses im Schadensfall die Mietkaution ganz oder teilweise einbehalten. Gründe sind z.B.

  • vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung
  • nicht gezahlte Miete sowie Betriebskosten
  • nicht durchgeführte, aber vereinbarte Schönheitsreparaturen