Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte sich nicht nur das Gebäude, die Wohnung selbst und die Umgebung anschauen. Auch einen Überblick über das monatliche Hausgeld ist wichtig. Das ist die Bezeichnung für die Nebenkosten, die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft regelmäßig zahlen.
Viele Käufer von Eigentumswohnungen fiebern dem Umzug in die eigenen vier Wände entgegen und erhoffen sich davon die große Freiheit: Endlich unabhängig von Vermietern sein, keine lästige Betriebskostenabrechnung mehr! Doch ganz ohne Nebenkosten geht es auch für Wohnungseigentümer nicht. Sie zahlen für die Wohnung ein monatliches sogenanntes Hausgeld, das je nach Immobilie und Vorlieben der Miteigentümergemeinschaft unterschiedlich hoch ausfallen kann.
Damit sie die Immobilienfinanzierung solide kalkulieren können, sind Kaufinteressenten gut beraten, sich vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung gründlich über diese monatlichen Kosten zu informieren. So können sie entsprechende monatliche Beträge hierfür bei der Budgetplanung berücksichtigen.
Was hat es mit dem Hausgeld auf sich?
Warum müssen Wohnungseigentümer eigentlich Hausgeld zahlen, das mitunter fälschlicherweise auch als Wohngeld bezeichnet wird? Der Grund liegt in der besonderen Form des Immobilieneigentums. So bilden die Eigentümer von Wohneinheiten eines Hauses eine Wohnungseigentümergemeinschaft – kurz: WEG, die gemeinsam das Mehrfamilienhaus nutzt.
Die WEG ist für die Instandhaltung und Pflege der Immobilie verantwortlich. Um die ordnungsgemäße Verwaltung des Gebäudes kümmert sich in der Regel ein von ihr eingesetzte Hausverwalter, der in kleineren Wohngebäuden auch ein Miteigentümer sein kann. Zu den Aufgaben der Hausverwaltung gehört unter anderem auch, die Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäude im Blick zu haben und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Was gehört zum Hausgeld?
Im Hausgeld sind mehrere Kostenbestandteile zusammengefasst, darunter verbrauchsabhängige, die in etwa so hoch ausfallen wie bei Mietwohnungen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Heizung, Warmwasser, Strom sowie die Kosten für Fernseh- und Internetanschluss sowie das Telefon. Darüber hinaus gehören auch die Kosten für die Hausverwaltung zum Hausgeld. Ein besonders großer Kostenbestandteil ist üblicherweise die Instandhaltungsrücklage, zur Finanzierung von geplanten Sanierungsmaßnahmen.
Wie hoch sie ausfällt, hängt von den Gewohnheiten der Miteigentümer ab. Einige WEG sparen monatlich hohe Beträge an, um auch größere Maßnahmen aus diesem Topf finanzieren zu können. In anderen WEG ist es eher üblich, die monatliche Instandhaltungsrücklage niedrig zu halten und bei Bedarf auf eine Sonderumlage zu einigen, die auf einen Schlag zu zahlen sind. Kaufinteressenten sollten beachten, dass ein niedriges Hausgeld für die Wohnung noch nicht gleichbedeutend mit niedrigen Nebenkosten über einen längeren Zeitraum ist. Sind die monatlichen Zahlungen gering und wird nach wenigen Jahren eine hohe Sonderumlage fällig, kann dies unterm Strich mit einer ähnlich hohen durchschnittlichen Belastung einhergehen.
Wie hoch ist das Hausgeld meiner Wohnung?
Die Höhe des Hausgelds ermöglicht es Kaufinteressenten durchaus, einige Schlüsse über den Zustand der Immobilie abzuleiten. Fallen beispielsweise die Heizkosten aufgrund einer gemeinschaftlichen Heizungsanlage sehr hoch aus, kann dies ein Hinweis auf einen eher ungünstigen energetischen Standard sein. Weitere Anhaltspunkte hierfür liefert der Energiepass, der Kaufinteressenten bei der Besichtigung vorzulegen ist.
Hinsichtlich der Instandhaltungsrücklage empfehlen Immobilienexperten, sich an einem Richtwert zu orientieren. Dafür kommt die sogenannte Peterssche Formel in Betracht. Sie wird aufgrund der Annahme berechnet, dass ein Gebäude eine durchschnittliche Lebensdauer von 80 Jahren hat. Zunächst werden die Herstellungskosten des Gebäudes mit dem Faktor 1,5 multipliziert und das Ergebnis durch 80 geteilt. Der Wert, der sich daraus ergibt, zeigt zu 70 Prozent die Höhe der Instandhaltungsrücklage an. Der Rest wird für die Wohnung veranschlagt – beispielsweise für die Einrichtung einer neuen Küche zu gegebener Zeit.
Wer die Herstellungskosten nicht kennt, kann sich alternativ an den Richtlinien orientieren, die im Sozialen Wohnungsbau gelten. Diese sehen für eine 2010 errichtete Wohnung bei einer Größe von 80 Quadratmetern eine jährliche Rücklage von 568 Euro vor. Bei Häusern, die mindestens 32 Jahre alt sind, wären anstelle von 7,10 Euro je Quadratmeter 11,50 Euro zu veranschlagen.
Grundsteuer nicht vergessen!
Auch wenn sie im Hausgeld der Wohnung nicht enthalten ist: Wer sich für den Kauf einer Eigentumswohnung interessiert, sollte auch das Thema Grundsteuer auf dem Radar haben. Auch deshalb, weil sich die Höhe in den nächsten Jahren deutlich ändern könnte. Derzeit ist sie oftmals eher niedrig.
Je nach Region könnte es aber künftig zu einer höheren Grundsteuerbelastung kommen, wenn die Grundsteuer entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu berechnet wird. Auf der sicheren Seite sind Wohnungskäufer, wenn sie diesen quartalsweise fälligen Kostenblock lieber etwas großzügiger kalkulieren.